Seit der Novellierung des Schornsteinfegergesetzes zum 01.01.2013 muss zur Durchführung Ihrer Schornsteinfegerarbeiten und Emissionsmessungen nicht mehr zwingend der bevollmächtigte Schornsteinfegermeister beauftragt werden. Es können auch andere qualifizierte Personen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, mit diesen Aufgaben beauftragt werden.
Natürlich erfüllen wir die geforderten Bedingungen und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular.
Emissionsmessung